Die Frage die man sich oft stellt, welche Aktie sollte man sich ins Depot legen – Royal Shell A oder Shell Royal B? Es gibt hierbei nur sehr kleine Unterschiede.
- Royal Dutch Shell A Aktie (WKN: A0D94M / ISIN: GB00B03MLX29)
- Royal Dutch Shell B Aktie (WKN: A0ER6S / ISIN: GB00B03MM408)
Shell A führt 15% Quellensteuer in Niederlande ab und Shell B führt keine Quellensteuer in Großbritannien ab. Auch für die Unilever Aktie aus GB und NL gilt das gleiche (Unilever Aktie: Großbritannien oder Niederlande).
Der größte Unterschied aus Anlegersicht ist die Dividende.
Die Shell B führt keine englische Quellensteuer ab. Somit würde man 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer) zahlen. Die Shell A führt 15 Prozent Quellensteuer in der Niederlande ab. Das heißt, man zahlt dann 10 Prozent deutsche Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer).
Siehe: Abgeltungssteuer, Quellensteuer und Sparer-Freibetrag.
- Freibetrag noch nicht ausgeschöpft: Hier wäre die Shell B die bessere Wahl, weil man hier keinen Quellensteuerabzug hat.
- Freibetrag bereits ausgeschöpft: Hier hätte die Shell A steuerlich betrachtet einen kleinen Vorteil.
Um das Ganze besser zu Verstehen, ein Beispiel: Der Freibetrag wurde ausgeschöpft. Die Dividende beträgt 50 Euro (Bruttodividende von Royal Shell):
Dividende | Quellensteuer | KapSt | Soli | Nettobetrag |
---|---|---|---|---|
50 € von Shell B | 0 % = 0 € | 25 % = 12,50 € | 0,69 € | 36,81 € |
50 € von Shell A | 15 % = 7,50 € | 10 % = 5 € | 0,275 € | 37,23 € |
Die Roayal Shell B hat einen Vorteil, wenn ein Freibetrag vorhanden ist. Die Royal Shell A hat den Vorteil, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.
Zum Verständnis die berücksichtigten Steuern:
- Kapitalertragssteuer: 25 %
- Soli auf KapSt: 5,5 %
- NL-Quellensteuer: 15 % (wird auf die Kapitalertragssteuer angerechnet)
- GB-Quellensteuer: 0%
Regel eins lautet: Nie Geld verlieren. Regel zwei lautet: Vergesse nie die Regel Nummer eins. (Warren Buffett)