Rente und Hinzuverdienstgrenzen – Was du wissen musst

Beim Hinzuverdienst zur Rente gibt es seit dem 1.1.2023 Änderungen, die du auf dem Schirm haben solltest. Es gab eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten. Zusätzlich dazu wurden die Grenzen für vorgezogene Altersrenten komplett aufgehoben. Was das für dich genau bedeutet, erkläre ich dir in diesem Artikel

Änderungen bei der Rente

Galt bis zum 31. Dezember 2022 noch eine Verdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro für Rentner, die ihre Rente vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze antreten, so fällt diese seit dem 1. Januar 2023 weg. Das bedeutet konkret, dass Rentner nun die vollen Rentenbezüge erhalten, unabhängig davon, wie viel Geld sie neben der Rente erwirtschaften. Somit können sie ihr Einkommen ohne Begrenzung aufbessern. Die neuen Regelungen für den Hinzuverdienst betreffen alle Rentner. Es ist dabei unerheblich, wann genau jemand in Rente gegangen ist. Eine Frist hinsichtlich der neuen Regelungen gibt es nicht. Dementsprechend muss die Rentenversicherung nicht mehr informiert werden, wenn es zu Änderungen beim Hinzuverdienst kommt oder wenn ein neuer Job angetreten wird. Dividenden aus Aktien gelten als Kapitaleinnahmen und fallen daher nicht unter die Hinzuverdienstgrenze, sodass sich die Investition in Dividendenaktien besonders lohnt.

Neue Regelungen für die Erwerbsminderungsrente

Auch bei der Erwerbsminderungsrente hat sich zum 1. Januar 2023 einiges geändert. Dabei unterscheiden sich die Hinzuverdienstgrenzen erheblich voneinander, je nachdem, ob eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Teilerwerbsminderungsrente in Anspruch genommen wird.

Volle Erwerbsminderungsrente

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten ausschließlich diejenigen, die nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Der Sinn einer solchen Rente besteht darin, dass das Einkommen ersetzt wird. Vor dem 1. Januar 2023 lag die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro pro Jahr. Die Höhe der Zuverdienstgrenze hat sich seit Beginn 2023 aber maßgeblich verändert. Mittlerweile dürfen die Bezugsberechtigten einer vollen Erwerbsminderungsrente bis zu 17.820 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Demnach kann es sich durchaus lohnen, mehr Einnahmen in der Rente zu erwirtschaften.

Teilerwerbsminderungsrente

Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente haben Personen, die durch eine Krankheit oder eine Behinderung weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch dazu in der Lage sind, noch mindestens für 3 Stunden täglich zu arbeiten. In einem solchen Fall werden die Teilzeit-Einkünfte um den Bezug der Rente ergänzt. Aktuell beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Teilerwerbsminderungsrente 35.650 Euro pro Jahr. Sofern dieser Betrag überschritten wird, kommt es zu einer entsprechenden Kürzung der Rente.

Besonderheiten bei Witwenrente-Hinzuverdienst

Grundsätzlich gilt für Hinterbliebenenrenten, dass die Anrechnung des Einkommens unabhängig vom Alter erfolgt. Es gelten andere Regeln als bei vorgezogener Altersrente und Erwerbsminderungsrente. So beeinflusst das Einkommen die Rente nur dann, wenn es zu einer Überschreitung des gesetzlich definierten Freibetrages kommt. Zusätzlich dazu muss zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden werden. Die kleine Witwenrente erhalten nur diejenigen, die das 47. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und kein Kind erziehen. Eine Erwerbsminderung darf ebenfalls nicht vorliegen. In diesem Fall erhält die bezugsberechtigte Person ein Viertel der Rente, die der Ehepartner bis zu seinem Tod erhalten hat. Sie wird maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren ausgezahlt. Die sogenannte große Witwenrente bekommen Personen ausgezahlt, die mindestens 47 Jahre alt sind. Zusätzlich dazu muss entweder ein eigenes oder das Kind des Verstorbenen erzogen werden, das zudem jünger als 18 Jahre alt sein muss. Statt der Kindererziehung würde auch eine vorliegende Erwerbsminderung zum Bezug dieser Rente berechtigen. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bis zu seinem Tod erhalten hat.

An der Börse sind 2 mal 2 niemals 4, sondern 5 minus 1. Man muss nur die Nerven haben, das minus 1 auszuhalten. (Andre Kostolany)

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