Oft stellt sich einem die Frage, soll man lieber die Unilever aus Großbritannien oder Niederlande kaufen? Es gibt hierbei nur sehr kleine Unterschiede.
- Britisch = WKN: A0JNE2 / ISIN: GB00B10RZP78
- Niederländisch = WKN: A0JMZB / ISIN: NL0000009355
Das gleiche gilt natürlich auch für die Royal Dutch Shell (Royal Shell A oder B?).
Der größte Unterschied aus Anlegersicht ist die Dividende. Die Unilever aus Großbritannien (PLC) führt keine englische Quellensteuer ab. Somit würde man 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer) zahlen. Die Unilever aus Niederlande (N.V.) führt 15 Prozent Quellensteuer in der Niederlande ab. Das heißt, man zahlt dann 10 Prozent deutsche Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer).
Siehe: Abgeltungssteuer, Quellensteuer und Sparer-Freibetrag.
- Freibetrag noch nicht ausgeschöpft: Hier wäre die PLC die bessere Wahl, weil man hier keinen Quellensteuerabzug hat.
- Freibetrag bereits ausgeschöpft: Hier hätte die N.V steuerlich betrachtet einen kleinen Vorteil.
Um das Ganze besser zu Verstehen, ein Beispiel: Der Freibetrag wurde ausgeschöpft. Die Dividende beträgt 50 Euro (Bruttodividende von Unilever):
Dividende | Quellensteuer | KapSt | Soli | Nettobetrag |
---|---|---|---|---|
50 € von PLC | 0 % = 0 € | 25 % = 12,50 € | 0,69 € | 36,81 € |
50 € von N.V. | 15 % = 7,50 € | 10 % = 5 € | 0,275 € | 37,23 € |
PLC (Unilever aus Großbritannien) hat einen Vorteil, wenn ein Freibetrag vorhanden ist. N.V (Unilever aus Niederlande) hat den Vorteil, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.
Zum Verständnis die berücksichtigten Steuern:
- Kapitalertragssteuer: 25 %
- Soli auf KapSt: 5,5 %
- NL-Quellensteuer: 15 % (wird auf die Kapitalertragssteuer angerechnet)
- GB-Quellensteuer: 0%
Reich wird man nicht durch das was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt. (Henry Ford)